Nach Drucklegung unseres Golfangebotes 2011,
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er hierzu eine entsprechende gesonderte und ausdrückliche Erklärung abgegeben hat. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis mit unserer Reisebestätigung/Rechnung schriftlich bestätigen. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich verfasst werden. Vereinbarte Sonderwünsche sind in die Reiseanmeldung u. -bestätigung aufzunehmen. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin. An dieses neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes kommt zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
2. BEZAHLUNG
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Bei Vertragsschluss zahlen Sie bitte 20 % des Reisepreises an, aufgerundet auf vollen Euro. Soweit den besonderen Kataloghinweisen nicht etwas anderes zu entnehmen ist, zahlen Sie bitte den Reisepreis etwa 4 Wochen vor Reisebeginn bei Abholung der Reiseunterlagen in Ihrer Buchungsstelle. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
3. LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Island ProTravel behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorherseh-baren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor der Buchung informiert wird. Nebenabreden, (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von Island ProTravel.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die abgeänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2. Island ProTravel ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Island ProTravel behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder den Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Island ProTravel den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. (Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig). Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesent-lichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Island ProTravel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung geltend zu machen.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSONEN
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, entstehen Stornokosten. Bei der Berechnung dieser Kosten sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen u. gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Stornokosten betragen:
- Bis 32 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
- 31-15 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises,
- 14 - 8 Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreises,
- 7- 1 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
- Ab Reiseantritt bzw. Nichtantritt der gesamte Reisepreis.
Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass die dem Reiseveranstalter durch den Rücktritt entstandenen Kosten im konkreten Einzelfall geringer ausgefallen sind. Sind dem Reisenden Flugtickets und/oder Gutscheine (z.B. Mietwagen- oder Hotelgutscheine) ausgehändigt worden, kann der Reiseveranstalter die Erstattung des Reisepreises davon abhängig machen, dass diese Unterlagen vom Reisenden zurückgegeben werden.
5.3. Bis 32 Tage vor Reisebeginn können Sie eine Abänderung Ihrer Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermines, des Ortes des Reiseantrittes oder der Beförder-ungsart machen. Dafür werden EUR 30,00/CHF pro Person und Umbuchung erhoben. Spätere Ummeldungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Namensänderungen sind jederzeit bis 32 Tage vor Reiseantritt möglich, wobei die Ersatzperson alle in der Reisebestätigung enthaltenen Punkte erfüllen muss. Die Bearbeitungsgebühr beträgt EUR 30,00/CHF pro Person. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Island ProTravel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Island ProTravel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
6.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Island ProTravel bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH ISLAND PROTRAVEL
7.1. ... ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Island ProTravel behält den Anspruch auf den Reisepreis, unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.
7.2. ... bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der in der jeweiligen Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung wird umgehend erklärt und der eingezahlte Reisepreis zurückgezahlt.
7.3. ... bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglich-keiten Island ProTravel deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaft-lichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.
8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Island ProTravel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Island ProTravel ist verpflichtet, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, dem Reisenden die Rückreise zu ermöglichen. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS
9.1. Island ProTravel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
9.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich dazu eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
10. GEWÄHRLEISTUNG UND ABHILFE
10.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reise-veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter, oder falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, beim Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Die Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
10.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schrift-liche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichti-gem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
10.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigefügt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2. Für alle Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet dieser bei Sachschäden bis Euro 4.100.-. Übersteigt diese Summe den dreifachen Reisepreis, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
11.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Ausflüge) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
11.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
11.6. Kommt der Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
11.7. Island ProTravel haftet nicht bei Änderungen der Reiseroute aufgrund der Straßenverhältnisse und des Wetters. Insbesondere bei Grönlandreisen ist durch das uneinheitliche arktische Klima mit Verspätungen, Annullierung und Abweichung vom Programm zu rechnen. Für dadurch entstehende Kosten muss der Reisende selbst aufkommen.
12. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Island ProTravel geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Maßgeblich ist das Datum des Posteinganges bei Island ProTravel. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach zwei Jahren.
14. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
14.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat bzw. die zuständige Botschaft Auskunft.
14.2. Der/die Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
14.3. Der/Die Reisende sollte sich über Infektionsund Impfschutz sowie andere Prophylaxmaßnahmen rechtzeitig informieren ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
15. VERSICHERUNGEN
15.1. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Über Einzelheiten können Sie sich bei uns informieren.
15.2. Sofern sich aus der Prospektbeschreibung od. der Reisebestätigung nichts anderes ergibt, ist im Reisepreis keine Reiserücktritts-Versicherung (RRV) enthalten.
16. ALLGEMEINES
16.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16.2. Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Gerichtsstand für alle Vollkaufleute wie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters - Hamburg = Amtsgericht Hamburg. Dies gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
16.3. Veranstalter:
IPT Island ProTravel GmbH
Witts Allee 30, 22587 Hamburg
HRB Hamburg 88867
Stand: Dezember 2007

